Grundsatz zu Parfums und Kosmetikartikeln

Mehrer Gerichte, unter anderem der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof, haben entschieden, dass ein Handel mit Markenparfüm-Imitaten als unlautere vergleichende Werbung angesehen werden kann, wenn die Markenparfüm-Imitate mit Bezeichnungen wie Duftzwillinge, Zwillingsdüfte, Parfum-Dupes, Duplikat, Nachahmung, Kopie, Imitate, Plagiate beworben oder aber Vergleichslisten für das Anbieten der Parfums genutzt werden.

Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 05. Mai 2011, Az. I ZR 157/09 – „Creation Lamis“) dadurch verhindert werden, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern vielmehr an die Originale erinnert wird. Der Bundesgerichtshof bezieht sich in dieser Entscheidung immer wieder auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009, Az. C-487/07 – L’Oréal/Bellure).

Für die bei uns angebotenen Parfums gilt daher: Kauf den Duft und nicht die Marke. Lilyum Cosmetics produziert ausschließlich in eigener Marke und bietet eine Vielzahl an hochwertigen Düften für jeden Anlass, ohne dass eine Imitationsbehauptung erfolgt.

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